Im Kolleg beschäftigen wir uns derzeit u.a. auch mit dem Bundesbuch, d.h. den Rechtssatzungen die das Volk, noch am Sinai stehend, erhält. (Schmot 21f – Mischpatim). Unter anderem enthalten diese Rechtssatzungen einen bemerkenswerten Anteil an Gesetzgebungen, die sich mit dem Status von Sklaven beschäftigt. Das machte mich neugierig und einen ersten Einblick in das Thema Sklaverei in der Torah habe ich hier für Euch (und mich) zusammengetragen:
1. Definition
“Unter Sklaverei wird eine soziale Struktur (einschließlich deren rechtlichen und ethischen Normvorgaben) verstanden, in deren Rahmen (bestimmte) Menschen als Sachen verstanden und behandelt werden. Das beinhaltet außer dem Bestimmungsrecht über die Tätigkeit, Aufenthalt, persönliche Verhältnisse etc. des Sklaven insbesondere auch die absolute Verfügungsgewalt des Eigentümers über Leib und Leben des Sklaven, sowie das Recht, diesen wie eine Sache zu veräußern. Diese implikationsreiche Bestimmung unterscheidet die Sklaverei von anderen Formen der Unfreiheit (Schuldknechtschaft, Leibeigenheit, Hörigkeit u.a.).”[1]
“MsoNorm
Das Anchor Bible Dictionary unterscheidet in Bezug auf Arbeiter drei größere soziale Gruppen in der Antike (in der Hauptsache in Mesepotanien): „freemen, semi-free population, and slaves“.[2] Dabei werden als unabhängige oder freie Arbeiter diejenigen bezeichnet, die ihr eigenes Land bearbeiteten und das Erntegut selbst verkauften, bzw. selbständige Handwerker. Zudem waren, vor allem im ersten Jahrtausend v.d.Z. in Babylon „freie Arbeiter“ bekannt, die ihre Arbeitskraft gegen Bezahlung anboten.
Unter Halbfreien versteht die Dreiteilung Menschen, die in der Regel Land, welches ihnen nicht gehört bearbeiten und dafür nicht oder nur sehr gering entlohnt wurden, jedoch nicht Eigentum des Dienstherren waren. Dieser Typ Arbeiter findet sich häufig in Verbindung mit Staatseigentum oder Tempeleigentum, welches durch sie bearbeitet wurde. Unter diese Gruppe würde ich auch die „temporären Sklaven“, wie z.B. Schuldknechte oder zum Staatsdienst für eine bestimmte Periode abgestellte Personengruppe, einbeziehen.
Die dritte Gruppe bilden die Sklaven im Sinne der einführenden Definition und tritt etwa gegen Ende des vierten Jahrtausends nachweislich auf. Sehr wahrscheinlich ist, dass ursprünglich Sklaven nur Fremde, d.h. nicht zum eigenen Volk oder Stamm gehörende waren. In der Hauptsache Gefangen aus Kriegen. Unter der Herrschaft aller Großreiche der Antike wurden große Massen an Menschen der im Krieg unterlegenen Völker verschleppt und als Arbeitskräfte eingesetzt, in der Regel als Tempel- und Palastdiener oder als Arbeiter für den öffentlichen Ausbau der Infrastruktur (Kanäle, Straßen, Tempel- und Palastanlagen).
Schuldknechtschaft im Sinne einer Möglichkeit, eine Schuld abzubezahlen, war in der ganzen Antike eine weitverbreitete Form von temporärer Unfreiheit. Jedoch unterlag diese, sowohl entsprechend den Satzungen der Torah als auch entsprechend den Rechtsnormen der Völker der Antike besonderen Einschränkungen, vor allem zeitlicher.
§ 117: If any one fail to meet a claim for debt, and sell himself, his wife, his son, and daughter for money or give them away to forced labor: they shall work for three years in the house of the man who bought them, or the proprietor, and in the fourth year they shall be set free.[3]
Nach diesen einleitenden Definitionen wende ich mich nun zunächst noch der Definition des hebräischen Begriffes <עבד EVED zu und gehe dann auf die Stellung von Sklaven innerhalb der Torah und der weiteren biblischen Rezeption ein.
Nach Gesenius lautet die einfache Übersetzung von EVED zunächst Sklave, Knecht und Diener. In Verbindung mit einer weiteren (höhergestellten) Persönlichkeit drückt עבד das Dienst- und Abhängigkeitsverhältnis verstärkt aus. עבד עבדים = ein Sklave der Sklaven = der niedrigste Sklave oder עבד המלך Diener des Königs = hoher Beamter, der dem König besonders zugeordnet war und ‘עבד ה Diener G’ttes als besonderer Ehrentitel für einen Verehrer A-donais, der i.d.R. auch eine, von G’tt selbst gebotene Aufgabe übernommen hat (Abraham (Ps 105,6)[4] oder Josua (Jos 24,29)[5])[6]. Zusammenfassend heißt dies, dass die Bibel kein eigenständiges Wort für Sklaverei, so wie in unserem heutigen Sprachgebrauch kennt.
2. Stellung von Sklaverei in der Torah
Auch wenn ein verbindendes Moment in der Volkwerdung Israels und des Bundes mit G’tt die Befreiung der Hebräer aus der Sklaverei in Ägypten war und die Sklaverei als eine bittere Erfahrung in Erinnerung geblieben ist, lehnt die Torah sie nicht Grundsätzlich ab. Jedoch reglementiert sie diese stark und enthebt die Sklaven des reinen Objektcharakters innerhalb des Sachenrechtes und spricht ihnen einen menschlichen Wert zu, was insbesondere für weibliche Sklaven einen enormen Bedeutungswandel bedeutete. „Dies war möglich, denn im ganzen Alten Orient gab es kleinere Sklavenbesitzer, die ihre Leibeigenen im Allgemeinen wie Familienmitglieder behandelten. Sie galten mehr als Hausdiener und nicht als gekaufte Knechte bzw. Sklaven wie in der römischen oder früheren amerikanischen Gesellschaft.“[7]
Plaut führt in seinem Torah Kommentar die Rechtssatzungen der Torah dahingehend aus, dass er in ihnen die Zielsetzung sieht, die Sklaverei aus dem israelitischen Volk abzuschaffen. Er führt dies u.a. auf die Zeitbeschränkung für einen hebräischen Sklaven und das Gebot, einen entflohenen Sklaven nicht wieder zu seinem Herren zurückzubringen (Dtn. 23,16)[8], zurück[9].
In der Patriarchenzeit gelten Sklaven als zum Haushalt gehörend. Durch das Gebot der Beschneidung auch der Knechte/Sklaven werden diese in den Bund mit aufgenommen, d.h. gelten als Teil der Familie und im erweiterten Sinne als Teil des Bundesvolkes:
Gen. 17: 12 Im Alter von acht Tagen soll alles, was männlich ist, bei euch beschnitten werden, durch eure Generationen, der im Haus geborene und der von irgendeinem Fremden für Geld gekaufte Sklave, der nicht von deiner Nachkommenschaft ist; 13 beschnitten werden muss, der in deinem Haus geborene und der für dein Geld gekaufte Sklave! Und mein Bund an eurem Fleisch soll ein ewiger Bund sein.
23 Und Abraham nahm seinen Sohn Ismael und alle in seinem Haus geborenen und alle mit seinem Geld gekauften Sklaven, alles, was unter den Leuten des Hauses Abraham männlich war, und beschnitt das Fleisch ihrer Vorhaut an ebendiesem Tag, wie Gott zu ihm geredet hatte.
Die Beschneidung kann, zusammen mit Ex. 12,44[10] dahingehend gelesen werden, dass ein Sklave möglichst ins Judentum eingegliedert werden soll.[11] Zumindest aus der Patriarchenzeit ist belegt, dass ein Sklave sogar seinen Herren beerben konnte (Gen. 15,2-3[12]).
Das ein Sklave Teil des Haushaltes darstellt, lässt sich meiner Meinung nach auch darin begründen, dass er in den beiden Fassungen des Dekalogs als Teil des Haushaltes mit aufgeführt wird (wobei die Grenzziehung zwischen Eigentum und „Familienmitglied“ im 10. Gebot schwierig ist). Sehr viel deutlicher wird dies jedoch in der Zubilligung der Schabbatruhe im 4. Gebot (Ex. 20,10 und Dtn. 5,14-15) des Dekalogs und der zuvor beschriebenen Möglichkeit zur Teilhabe an Pessach (Ex. 12,44).
Im Torah Kommentar von Frank Crüsemann[13] gibt es in Israel vor dem Königtum keine Sklaven im Sinne des „Bundesbuches“. Durch eine Untersuchung des Sprachgebrauches der biblischen Bücher Josua bis 2. Samuel lässt sich zwar feststellen, dass die Verwendung des Wortes EVED zunimmt, jedoch nahezu ausschließlich nur im Sinne einer höflichen Selbstbezeichnung durch den Sprechenden oder zur Definition einer Abhängigkeit vom König. Ausnahmen bilden nach Crüsemann 1. Samuel 8,16, Richter 6,27 und 2. Samuel 9,10-11[14].
Crüsemann führt weiter aus:
„Sonst heißen die „Knechte“ jener Zeit anders, nämlich ne’arim. Und das sind „freie Personen, die in einem freiwilligen Dienst- und Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Herrn stehen“. Ein Übergang im Sprachgebrauch von der vorstaatlichen zur Staatlichen Zeit liegt in 1. Sam 25 vor. Die Diener Nabals heißen „Knechte“ (ne’arim), die Davids ebenso, doch werden sie einige Male auch „Sklaven“ (abadim) genannt. … Vielleicht hat es sie im Einzelfall bei Ausländern (1. Sam 30,13) oder als Kriegsgefangene gegeben.“
Dem widerspricht meiner Meinung nach aber die recht häufige und teilweise detaillierte Beschreibung der Stellung von Sklaven innerhalb der Torah. Wie Eingangs erwähnt, scheint es eher so, dass Sklaverei eine übliche Praxis war und durch die Torah eine Modifizierung allgemein gültiger Gesetze der Umwelt in jenen Punkten erfolgte, in denen eine andere Ethik oder Praxis innerhalb Israels vorlag, oder gewünscht war.
3. Sklavengesetze in der Torah
Die Wichtigsten Sklavengesetze der Torah sind der Schuldknechtschaft gewidmet. Diese finden wir in drei größeren Blöcken in Ex. 21,2-6, Lev. 25,39-43 und Dtn. 15,12-18 gebündelt. Ex. 21,5f und Dtn. 15,16 behandeln den „freiwilligen Übergang von Schuldsklaverei in eine dauerhaftes (olam) Verbleiben als Sklave im Haus des Schuldners. Weitere Sonderfälle behandeln u.a. den Verkauf von Töchtern in die Sklaverei (Ex. 21,7-11) und Schuldleistungen eines Diebes (Ex. 22,2).
Eine interessante Ergänzung zu den Schuldsklaverei-Artikeln findet sich im Verbot bei Überschuldung, d.h. wenn ein Mensch seine Schulden nicht innerhalb einer angemessenen Zeit (6 Jahren) zurückzahlen konnte, weil er überschuldet war, so fordert Lev. 25,39-43, dass er nicht Schuldsklave werden darf, sondern als Lohnarbeiter bis zum nächsten Joveljahr seinem Schuldner dienen muss (jedoch ggf. auch über 6 Jahre hinaus bis max. 49 Jahre).[15]
Zu Dauersklaven finden wir relativ wenige Regelungen innerhalb der Torah, was nach meiner These darauf ebenfalls zurückzuführen ist, dass hier kein weiterer Regelungsbedarf in Bezug auf das Common-Law bestand. Als Dauersklaven kennt die Torah „im Haus Geborene“ (Gen.17,12f, Jer. 2,14), Kriegsbeute (Dtn. 21,10-14) und von anderen Sklavenbesitzern erworbene Sklaven, soweit es sich dabei nicht um Israeliten handelte (Lev. 25,44).
Um zu verhindern, dass „hebräische Sklaven“ außerhalb Israels existierten und damit nicht mehr der Gesetzgebung der Torah unterlagen, gebietet diese, dass „der Bruder“ im Falle einer Versklavung durch Fremde ausgelöst werden muss (Lev. 25,47f)[16]
Fussnoten und Quellen
[1] Matthias Heesch, Sklaverei: in RGG4 – Religion in Geschichte und Gegenwart, Hg. von Hans Dieter Betz, Don S. Browning, Bernd Janowski, Eberhard Jüngel. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen, 4 Auflage 2004, Band 7 R-S, ISBN 3-16-146947-x, Kolumne 1381
[2] The Anchore Bible Dictionary, David Noel Freedman (EiC), Doubleday, New York, NY, 1992, Volume 6, Page 58.VI
[3] Washington State University, World Civilizations – An Internet Classroom and Anthology: The Code of Hammurabi. Translated by L.W. King (1910). Edited by Richard Hooker. http://www.wsu.edu/~dee/MESO/CODE.HTM [4.6.2008, 23.01 Uhr]
[4] Ps 105,6: זרע אברהם עבדו בני יעקב בחיריו׃
Ihr Nachkommen Abrahams, seines Knechtes, ihr Söhne Jakobs, seine Auserwählten
[5] Jos 24,29: האלה וימת יהושע בן־נון עבד יהוה בן־מאה ועשר שנים׃ ויהי אחרי הדברים
Und es geschah nach diesen Dingen, dass Josua, der Sohn des Nun, der Knecht des Ewigen, im Alter von 110 Jahren starb.
[6] Gesenius, Wilhelm: Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch, Springer Verlag, Berlin-Göttingen-Heidelberg, 17. Auflage 1996, ISBN 3-540-02823-4, Seite 556
[7] Die Tora in jüdischer Auslegung, W. Gunther Plaut (Hg.), Chr. Kaiser/Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, 2000, Band 2: Schmot, ISBN 3-579-02647-x, Seite241
[8] Dtn 23, 16-17: לא־תסגיר עבד אל־אדניו אשר־ינצל אליך מעם אדניו׃ עמך ישב בקרבך במקום אשר־יבחר באחד שעריך בטוב לו לא תוננו׃
Dtn 23,16 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.17 Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.
[9] Die Tora in jüdischer Auslegung, a.a.O. Seite 241f
[10] (וכל־עבד איש מקנת־כסף ומלתה אתו אז יאכל בו׃ – Jeder um Geld gekaufte Sklave eines Mannes aber – wenn du ihn beschneidest, dann darf er davon essen.)
[11] Rainer Kessler: Sklaverei im AT, in RGG4, a.a.O. Kolumne 1384
[12] Gen. 15,2: ויאמר אברם אדני יהוה מה־תתן־לי ואנכי הולך ערירי ובן־משק ביתי הוא דמשק אליעזר׃
3 ויאמר אברם הן לי לא נתתה זרע והנה בן־ביתי יורש אתי׃
Da sagte Abram: Herr, Ewiger, was willst du mir geben? Ich gehe ja doch kinderlos dahin, und Erbe meines Hauses, das wird Eliëser von Damaskus. 3 Und Abram sagte: Siehe, mir hast du keinen Nachkommen gegeben, und siehe, der Sohn meines Hauses (d. h. mein im Haus geborener Sklave) wird mich beerben.
[13] Crüsemann, Frank: Die Tora, Chr. Kaiser/Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, 3. Auflage 2005, ISBN 3-579-05212-8
[14] 1. Samuel 8,16
16 Und eure Knechte und eure Mägde und eure besten jungen Männer und eure Esel wird er nehmen und sie in seinen Dienst stellen.
Richter 6,27
27 Da nahm Gideon zehn Männer von seinen Knechten und tat, wie der Ewige zu ihm geredet hatte.
2. Samuel 9,10-11
10 Und du sollst für ihn das Land bearbeiten, du und deine Söhne und deine Knechte, und die Ernte einbringen, damit der Sohn deines Herrn Brot zu essen hat. Mefi-Boschet selbst aber, der Sohn deines Herrn, soll ständig Brot an meinem Tisch essen. Und Ziba hatte fünfzehn Söhne und zwanzig Knechte. 11 Da sagte Ziba zum König: Nach allem, was mein Herr, der König, seinem Knecht befiehlt, so wird dein Knecht tun. Und Mefi-Boschet, sagte der König, wird an meinem Tisch essen wie einer von den Königssöhnen.
[15] Lev. 25,39-41: וכי־ימוך אחיך עמך ונמכר־לך לא־תעבד בו עבדת עבד׃40 כשכיר כתושב יהיה עמך עד־שנת היבל יעבד עמך׃ 41 ויצא מעמך הוא ובניו עמו ושב אל־משפחתו ואל־אחזת אבתיו ישוב׃ 42 כי־עבדי הם אשר־הוצאתי אתם מארץ מצרים לא ימכרו ממכרת עבד׃ 43 לא־תרדה בו בפרך ויראת מאלהיך׃
39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen.40 Wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse32 soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr33 soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Sippe zurückkehren und wieder zum Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
[16] Lev. 25,47f: 47 Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen neben dir etwas erreicht und wenn dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden verkauft, dem Beisassen neben dir oder einem Abkömmling aus der Sippe des Fremden, 48 dann soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer von seinen Brüdern soll ihn einlösen. 49 Entweder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seiner Sippe soll ihn einlösen; oder kann seine Hand es wieder aufbringen, dann soll er sich selbst einlösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jobeljahr. Und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre entsprechen; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn es noch viele Jahre sind, soll er nach ihrem Verhältnis seinen Loskauf von seinem Kaufgeld zurückzahlen. 52 Und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jobeljahr, dann soll er es ihm berechnen: Nach dem Verhältnis seiner Jahre soll er seinen Loskauf zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein. Er darf vor deinen Augen nicht mit Gewalt über ihn herrschen. 54 Und wenn er nicht in dieser Weise eingelöst wird, dann soll er im Jobeljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir gehören die Söhne Israel als Knechte. Meine Knechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Ich bin der Ewige, euer Gott.
***Die Tora in jüdischer Auslegung, W. Gunther Plaut (Hg.), 5. Bände, Chr. Kaiser/Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, 2000
***Bibelübersetzungen: Rev. Elberfelder http://www.bibleserver.com/index.php